Einführung


Der Verhaltenskodex für Hersteller und Lieferanten von Infantium Victoria (im Folgenden „Kodex“) definiert Mindeststandards für ethisches und verantwortungsvolles Verhalten, die von den Herstellern und Lieferanten der von Infantium Victoria im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit vermarkteten Produkte im Einklang mit dem eingehalten werden müssen Unternehmenskultur von Infantium Victoria, die fest auf der Achtung der Menschen- und Arbeitsrechte basiert. Infantium Victoria verpflichtet sich, die entsprechenden Ressourcen bereitzustellen, damit Hersteller und Lieferanten mit diesem Kodex vertraut sind und ihn verstehen und seine Einhaltung sicherstellen können. Der Kodex gilt für alle Hersteller und Lieferanten, die an den Einkaufs-, Herstellungs- und Endbearbeitungsprozessen beteiligt sind, und fördert und basiert auf den folgenden allgemeinen Grundsätzen, die das ethische Verhalten von Infantium Victoria definieren:
- Alle Geschäftstätigkeiten von Infantium Victoria werden unter einer ethischen und verantwortungsvollen Perspektive entwickelt.
- Alle Personen, Einzelpersonen oder Organisationen, die direkt oder indirekt in irgendeiner Art von Beschäftigung, wirtschaftlicher, sozialer und/oder industrieller Beziehung zu Infantium Victoria stehen, werden fair und mit Würde behandelt.
- Alle Aktivitäten von Infantium Victoria werden auf eine Art und Weise durchgeführt, die die Umwelt am meisten respektiert. - Alle Hersteller und Lieferanten (Produktionszentren, die nicht Eigentum von Infantium Victoria sind) halten sich vollständig an diese Verpflichtungen und verpflichten sich, sicherzustellen, dass die im Kodex festgelegten Standards eingehalten werden.


1. Keine Zwangsarbeit

Infantium Victoria erlaubt keinerlei Form von Zwangs- oder unfreiwilliger Arbeit bei seinen Herstellern und Lieferanten. Sie dürfen von ihren Mitarbeitern keine „Kaution“ verlangen und sind auch nicht berechtigt, die Ausweisdokumente der Mitarbeiter einzubehalten. Hersteller müssen das Recht ihrer Mitarbeiter anerkennen, ihren Arbeitgeber nach angemessener Kündigungsfrist zu verlassen1.


2. Keine Kinderarbeit


Hersteller und Lieferanten dürfen keine Minderjährigen beschäftigen. Als Minderjährige gelten im Infantium Victoria Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In Fällen, in denen die örtliche Gesetzgebung ein höheres Mindestalter vorschreibt, gilt die höhere Grenze. Als junge Arbeitnehmer gelten Personen im Alter zwischen 16 und 18 Jahren. Junge Arbeitnehmer dürfen nicht während der Nachtstunden oder unter gefährlichen Bedingungen arbeiten.


3. Keine Diskriminierung


Hersteller und Lieferanten dürfen bei der Einstellung, Vergütung, dem Zugang zu Schulungen, Beförderungen, der Beendigung des Arbeitsvertrags oder dem Ruhestand keinerlei diskriminierende Praktiken aufgrund von Rasse, Kaste, Glauben, Nationalität, Religion, Alter, körperlicher oder geistiger Behinderung anwenden , Geschlecht, Familienstand, sexuelle Orientierung und/oder Gewerkschaftsmitgliedschaft oder politische Zugehörigkeit.


4. Achtung der Vereinigungsfreiheit und der Tarifverhandlungen


Hersteller und Lieferanten stellen sicher, dass ihre Mitarbeiter ohne Unterschied das Recht auf Vereinigung, Gewerkschaftsmitgliedschaft und Tarifverhandlungen haben. Aus der Ausübung dieses Rechts dürfen keine Vergeltungsmaßnahmen resultieren und den Arbeitnehmern dürfen keinerlei Vergütungen oder Zahlungen angeboten werden, um die Ausübung dieses Rechts zu behindern. Ebenso müssen sie eine offene und kooperative Haltung gegenüber den Aktivitäten der Gewerkschaften einnehmen. Arbeitnehmervertreter sind vor jeder Art von Diskriminierung zu schützen und haben die Freiheit, ihre Vertretungsfunktionen an ihrem Arbeitsplatz wahrzunehmen. Wenn die Rechte auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen gesetzlich eingeschränkt sind, müssen geeignete Kanäle geschaffen werden, um eine angemessene und unabhängige Ausübung dieser Rechte sicherzustellen.


5. Keine harte oder unmenschliche Behandlung


Hersteller und Lieferanten behandeln ihre Mitarbeiter mit Würde und Respekt. Unter keinen Umständen sind körperliche Bestrafung, sexuelle oder rassistische Belästigung, verbaler Missbrauch oder Machtmissbrauch oder jede andere Form der Belästigung oder Einschüchterung gestattet.


6. Sichere und hygienische Arbeitsbedingungen


Hersteller und Lieferanten müssen ihren Mitarbeitern einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz bieten und dabei Mindestbedingungen an Licht, Belüftung, Hygiene, Brandschutz, Sicherheitsmaßnahmen und Zugang zu einer Trinkwasserversorgung gewährleisten.
Die Arbeitnehmer müssen Zugang zu sauberen Toiletten und Trinkwasser haben. Bei Bedarf sind Möglichkeiten zur Lagerung von Lebensmitteln vorzusehen.
Sofern Unterkünfte zur Verfügung gestellt werden, müssen diese sauber und sicher sein.
Hersteller und Lieferanten müssen die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um Unfälle und Gesundheitsschäden ihrer Arbeitnehmer zu verhindern, indem sie die mit der Arbeit verbundenen Risiken so weit wie möglich minimieren.
Hersteller und Zulieferer schulen ihre Arbeitnehmer regelmäßig zum Thema Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Das Unternehmen führt ein angemessenes Protokoll über die durchgeführten Schulungen. Ebenso müssen sie einen Verantwortlichen für Gesundheit und Sicherheit innerhalb der Geschäftsleitung ernennen, der ordnungsgemäß befugt ist und über die entsprechende Entscheidungsbefugnis verfügt.


7. Löhne werden gezahlt


Hersteller und Lieferanten müssen sicherstellen, dass die gezahlten Löhne mindestens den gesetzlichen oder tariflichen Mindestlöhnen entsprechen, sofern diese höher sind. In jedem Fall sollten die Löhne immer ausreichen, um zumindest die Grundbedürfnisse der Arbeitnehmer und ihrer Familien sowie alle anderen Bedürfnisse zu decken, die als angemessene zusätzliche Bedürfnisse angesehen werden könnten. Ohne die ausdrückliche Genehmigung der Arbeitnehmer dürfen Hersteller und Lieferanten aus disziplinarischen Gründen oder aus anderen als den in den geltenden Vorschriften vorgesehenen Gründen keine Einbehaltungen und/oder Abzüge vom Lohn vornehmen. Ebenso müssen sie allen Arbeitnehmern bei der Einstellung schriftliche und verständliche Informationen über ihre Lohnbedingungen sowie bei jeder Auszahlung detaillierte Informationen über die Einzelheiten ihres Lohns zur Verfügung stellen. Hersteller und Lieferanten müssen außerdem dafür sorgen, dass Löhne und evtl
Andere Zulagen oder Leistungen werden pünktlich gezahlt und in voller Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen gewährt, insbesondere unter der Voraussetzung, dass die Zahlungen auf die Art und Weise erfolgen, die für die Arbeitnehmer am besten geeignet ist.


8. Die Arbeitszeiten sind nicht übermäßig lang


Hersteller und Zulieferer passen die Länge des Arbeitstages an die Bestimmungen der geltenden Gesetze oder des für die jeweilige Branche geltenden Tarifvertrags an, wenn dieser einen größeren Schutz für die Arbeitnehmer bietet. Als Faustregel gilt, dass Hersteller und Zulieferer von ihren Mitarbeitern nicht verlangen dürfen, dass sie mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten, und dass den Arbeitnehmern durchschnittlich mindestens ein freier Tag pro 7 Kalendertage gewährt wird. Überstunden sind freiwillig, dürfen 12 Stunden pro Woche nicht überschreiten, dürfen nicht regelmäßig verlangt werden und werden immer zu einem Prämiensatz gemäß den Bestimmungen der geltenden Vorschriften vergütet.


9. Regelmäßige Beschäftigung


Hersteller und Lieferanten verpflichten sich, dass alle von ihnen verwendeten Beschäftigungsformeln den geltenden lokalen Gesetzen entsprechen. Daher dürfen sie die Rechte von Arbeitnehmern, die ihnen durch Arbeits- und Sozialversicherungsgesetze und -vorschriften zuerkannt werden, nicht dadurch beeinträchtigen, dass sie Systeme nutzen, die keine wirkliche Absicht haben, reguläre Beschäftigung im Rahmen regulärer Arbeitsverhältnisse zu fördern.


10. Rückverfolgbarkeit der Produktion


Hersteller und Lieferanten dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Infantium Victoria keine Arbeiten an Dritte übertragen. Diejenigen, die Arbeiten auslagern, sind für die Durchsetzung des Kodex durch diese Dritten und deren Mitarbeiter verantwortlich. Ebenso müssen Hersteller und Lieferanten die Grundsätze dieses Kodex auf alle an ihrer Lieferkette beteiligten Heimarbeiter anwenden und Transparenz über die Standorte und Arbeitsbedingungen dieser Heimarbeiter schaffen.


11. Gesundheit und Sicherheit von Produkten


Hersteller und Lieferanten sind dafür verantwortlich, dass alle an Infantium Victoria gelieferten Produkte den Gesundheits- und Sicherheitsstandards von Infantium Victoria entsprechen, sodass die kommerzialisierten Produkte kein Risiko für die Kunden darstellen.


12. Umweltbewusstsein


Hersteller und Lieferanten müssen sich jederzeit ordnungsgemäß zum Schutz der Umwelt verpflichten und die Standards und Anforderungen der geltenden lokalen und internationalen Gesetze und Vorschriften einhalten. Ebenso verpflichten sie sich, die von Infantium Victoria festgelegten Umweltstandards einzuhalten, einschließlich gegebenenfalls der erforderlichen Maßnahmen zur Reduzierung und Kompensation dieser Auswirkungen, um diese Standards anzuwenden.


13. Vertraulichkeit von Informationen


Hersteller und Lieferanten wahren die Integrität und Vertraulichkeit der Informationen, die sie im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehung mit Infantium Victoria erhalten. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit bleibt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit Infantium Victoria bestehen und umfasst die Verpflichtung zur Rückgabe aller unternehmensbezogenen Materialien, die sich im Besitz des Herstellers oder Lieferanten befinden.


14. Code-Implementierung


Hersteller und Lieferanten müssen Programme implementieren und aufrechterhalten, um diesen Kodex in die Tat umzusetzen. Sie ernennen ein hochrangiges Mitglied der Geschäftsleitung, das für die Umsetzung und Durchsetzung dieses Kodex verantwortlich ist. Hersteller und Lieferanten müssen den Kodex allen Mitarbeitern und allen Personen, die in irgendeiner Weise an der Lieferkette von Infantium Victoria beteiligt sind, mitteilen. Eine in die Landessprache übersetzte Kopie des Kodex muss an für alle Arbeitnehmer zugänglichen Orten ausgehängt werden.


14.1 Transparenz


Hersteller und Lieferanten müssen ihre Tätigkeiten ehrlich, aufrichtig und transparent ausüben und zu diesem Zweck ein geeignetes Buchführungssystem führen, das die Rückverfolgbarkeit ihrer Entscheidungen erleichtert, als Vorbeugungsmaßnahme gegen jede Art von Korruption, Bestechung und Erpressung, die auftreten könnte . Hersteller und Lieferanten dürfen Käufern von Infantium Victoria keine Geschenke oder Spenden anbieten, gewähren, fordern oder annehmen, die gegen die Bestimmungen des „Verhaltenskodex und verantwortungsvolle Praktiken von Infantium Victoria“ verstoßen könnten. Hersteller und Lieferanten dürfen ihre Mitarbeiter weder manipulieren oder beeinflussen, noch dürfen sie Dateien oder Aufzeichnungen fälschen, um den Überprüfungsprozess hinsichtlich der Einhaltung dieses Kodex zu ändern. Hersteller und Lieferanten dürfen weder Vergütungen jeglicher Art anbieten noch annehmen, die darauf abzielen oder den Anschein erwecken, dass sie das unparteiische Urteil oder die Objektivität der von Infantium Victoria mit der Durchführung von Inspektionen und Compliance-Audits im Zusammenhang mit diesem Kodex beauftragten Parteien beeinträchtigen.


14.2 Verweis auf nationale Gesetze, Konventionen und Vereinbarungen.


Die Bestimmungen dieses Kodex stellen lediglich Mindeststandards dar. Sollten nationale Vorschriften oder andere anwendbare Gesetze oder andere eingegangene oder anwendbare Verpflichtungen, einschließlich Tarifverträge, denselben Sachverhalt regeln, gilt die Bestimmung, die den Arbeitnehmern einen größeren Schutz bietet. Infantium Victoria übernimmt als Teil seiner internen Normen den Inhalt der nationalen und internationalen Vereinbarungen und Konventionen, denen es beigetreten ist, und dass diese in seinen Beziehungen zu Herstellern und Lieferanten angewendet werden, und verpflichtet sich zu deren Förderung und Einhaltung.


14.3 Überprüfung der Konformität


Hersteller und Lieferanten ermächtigen Infantium Victoria und/oder von ihnen beauftragte Dritte, die ordnungsgemäße Durchsetzung des Kodex zu überwachen. Zu diesem Zweck stellen sie die erforderlichen Mittel und den entsprechenden Zugang zu den Einrichtungen und Unterlagen zur Verfügung, die zur Gewährleistung dieser Überprüfung erforderlich sind.